Montag, 10. August 2020

Anfrage beim Ordnungsamt bezüglich Maskenpflicht und Attest

Ihr Lieben, 


am Freitag habe ich ja bei einigen Läden bezüglich Maskenpflicht und Attest angefragt und den Text hier geteilt. Anscheinend gab es wohl einen großen Bedarf an dieser Textvorlage. 😉 Krass, wie oft der Beitrag auf Facebook geteilt wurde. 😮

Nun habe ich heute noch eine Anfrage an das Ordnungsamt hier vor Ort geschickt. Den Text teile ich wiederum mit euch. Vielleicht wollt ihr auch bei euren Ordnungsämtern mal selbst anfragen. Verwendet mein Schreiben gerne als Vorlage und macht einfach eure eigenen Anpassungen. Teilen selbstverständlich erlaubt. 😉

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Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner körperlichen Verfassung bin ich nicht dazu in der Lage einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Da bei uns in NRW eine Befreiung von der Maskenpflicht besteht, wenn medizinische Gründe vorliegen, war ich nun mehrere Male ohne Maske in verschiedenen Läden in Ibbenbüren. Nach meinem Rechtsverständnis mache ich damit alles richtig, auch wenn ich kein Attest habe, denn eine Pflicht zum Mitführen eines Attestes gibt es meines Wissens nicht. Hier der entsprechende Auszug aus der Erläuterung der Verordnung vom Land NRW:

„Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?
Ja. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Von der Maskenpflicht ist befreit, wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. […]
(Quelle: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus)

Es handelt sich um eine „Ist-Regelung“ und erfordert daher keine weiteren Schritte meinerseits. Ich BIN von der Maskenpflicht befreit mit der Tatsache, dass medizinische Gründe vorliegen. Selbst NRW-Gesundheitsminister Laumann hat bei der Pressekonferenz vom 24.04.2020 zur Einführung der Maskenpflicht gesagt, dass es keine Notwendigkeit zu einem Attest gibt. Es reicht die Tatsache der gesundheitlichen Einschränkung. Er wurde explizit gefragt und hat genau das sinngemäß geantwortet. (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=ra-ZSa5UIVU ab Minute 35:50)

Nun ist es mir mehrmals passiert, dass Ladenangestellte mich aufgefordert haben, ein Attest vorzuzeigen und wenn ich keins hätte, dürfte ich den Laden nicht mehr betreten. Diese Aussagen kann ich nicht nachvollziehen, finde ich doch keine Rechtsgrundlage dafür. Gerade der Zutritt zu Lebensmittelgeschäften darf doch eigentlich nicht verweigert werden, schon gar nicht, wenn ich mich völlig legal verhalte. Oder sehe ich da etwas falsch?

Weiterhin wurde mir nun auch schon des Öfteren erklärt, dass der Ladenbesitzer Bußgeld zahlen muss, wenn ein Kunde keine Maske trägt und das Ordnungsamt käme. Weder ich noch der Ladenbesitzer macht doch in diesem Moment etwas falsch, oder doch? Was mich noch mehr verwundert hat, dass eine Verkäuferin sogar meinte, sie selbst müsse Strafe zahlen, wenn im Laden ein Kunde ohne Maske ist.

Mir erscheint das alles sehr suspekt und es scheinen die unterschiedlichsten Meinungen und Vorgehensweisen zu kursieren. Deshalb hätte ich gerne eine Auskunft vom Ordnungsamt direkt.

1. Bin ich verpflichtet, ein Attest zu haben, das mir die gesundheitlichen Gründe bescheinigt und wenn ja, wo ist das geregelt?


2. Darf der Ladenmitarbeiter überhaupt dieses Attest einsehen? (Datenschutz? Ärztegeheimnis?) Wenn ja, wo ist das geregelt?


3. Darf das Ordnungsamt dieses Attest einsehen? Wenn ja, wo ist das geregelt?


4. Muss der Ladenbesitzer Bußgeld zahlen, wenn ein Kunde aus medizinischen Gründen ohne Maske im Laden ist und KEIN Attest hat? Wenn ja, wie viel und wo ist das geregelt?


5. Muss der Mitarbeiter Bußgeld zahlen, wenn ein Kunde ohne Maske im Laden ist? Wenn ja, wo ist das geregelt?


Ich bitte Sie hiermit um Antwort und Aufklärung der Sachverhalte. Ich fühle mich tatsächlich sehr in meiner Freiheit eingeschränkt, gehe äußerst ungern und nur noch selten einkaufen, in Cafés und Restaurants gar nicht mehr. Ich nehme quasi gar nicht mehr am öffentlichen Leben teil, werde also durch meine gesundheitlichen Einschränkungen diskriminiert. Immer muss ich damit rechnen, dass es Auseinandersetzungen gibt, ja sogar, dass ich angegriffen werden, auch von Kunden und Mitmenschen. Daher will ich Klarheit und rechtliche Sicherheit.

Danke für Ihre Hilfe und Auskunft.


Mit freundlichen Grüßen
Anja Reiche



Foto: Canva
Text und Gestaltung: Anja Reiche