Freitag, 7. August 2020

Anfrage an Lidl Deutschland bezüglich Maskenpflicht und Attest

Ihr Lieben, heute Morgen war ich mal wieder einkaufen. Geil, dass sowas mittlerweile schon mehrmals zu einem Post geführt hat. Was für Zeiten... 😂😂😂

Da ich tatsächlich völlig unerwartet zum Vorzeigen eines Attestes aufgefordert wurde, habe ich mich jetzt dazu entschlossen, mal die Geschäftsleitung von Lidl Deutschland anzuschreiben und mir ein paar Antworten geben zu lassen.

Die Email stelle ich hier zur Verfügung. Vielleicht möchtet ihr ja auch mal entsprechende Schreiben verfassen:


Sehr geehrte Herren Oppitz und von Haber,

heute Morgen war ich in Ihrer Filiale Gravenhorster Str. 126, 49477 Ibbenbüren (NRW) einkaufen. Wie so oft, ich wohne in der direkten Umgebung.

Aufgrund meiner körperlichen Verfassung bin ich in nicht dazu in der Lage einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Da bei uns in NRW eine Befreiung von der Maskenpflicht besteht, wenn medizinische Gründe vorliegen, war ich ohne Maske in Ihrem Laden. Wie es die aktuell geltende Verordnung vorsieht. Hier der entsprechende Auszug:

„Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?
Ja. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Von der Maskenpflicht ist befreit, wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. […]
(Quelle: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus)

Wie Sie sehen, handelt es sich um eine „Ist-Regelung“ und erfordert keine weiteren Schritte meinerseits. Ich BIN befreit mit der Tatsache, dass medizinische Gründe vorliegen. Selbst NRW-Gesundheitsminister Laumann hat bei der Pressekonferenz vom 24.04.2020 zur Einführung der Maskenpflicht gesagt, dass es keine Notwendigkeit zu einem Attest gibt. Es reicht die Tatsache der gesundheitlichen Einschränkung. Er wurde explizit gefragt und hat genau das sinngemäß geantwortet. (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=ra-ZSa5UIVU ab Minute 35:50)

An der Kasse wurde ich von der Mitarbeiterin darauf hingewiesen doch beim nächsten Mal eine Maske zu tragen. Darauf erwiderte ich, dass ich befreit bin. Infolgedessen forderte sie mich auf, ihr mein Attest zu zeigen. Da ich keines habe, weil ich bereits durch das Vorhandensein der gesundheitlichen Gründe von der Maskenpflicht befreit bin, konnte ich ihr natürlich auch keines vorlegen. Und selbst wenn ich eines hätte, dürften Ihre Mitarbeiter dieses gar nicht einsehen, weil der Inhalt unter das Datenschutzgesetz fällt und unter das Arztgeheimnis. Was Ihnen bekannt sein dürfte.

Ihre Mitarbeiterin erklärte mir weiterhin, dass ich ohne Attest nicht mehr in der Filiale einkaufen dürfe. Es wäre Anweisung „von oben“ und sie hätte außerdem die Information, dass die Filiale Strafe zahlen muss, wenn das Ordnungsamt käme und ein Kunde ohne Maske im Laden wäre. (Obwohl ich mich völlig im Rahmen des Legalen bewege und nichts Verbotenes tue!)

Ich bin doch sehr erstaunt. Erstens darüber, dass es offensichtlich eine „Attest-Pflicht“ in Ihren Läden gibt, für die es meines Erachtens keine Rechtsgrundlage gibt. Sollte ich mich täuschen, nennen Sie mir doch bitte das entsprechende Gesetz, das dazu führt, Ihre Mitarbeiter anzuweisen, ein Attest zu erfragen.

Zweitens staune ich darüber, dass Sie Ihre Mitarbeiter anhalten gegen das Datenschutzgesetz zu verstoßen, indem Sie Einblick in die Atteste der Kunden wollen.

Drittens bin ich darüber erstaunt, dass Ihren Mitarbeitern offensichtlich ebenfalls falsche Informationen über Bußgelder vorliegen. So weit ich informiert bin – und ich habe mit vielen Rechtsanwälten Kontakt – muss der Ladenbetreiber lediglich dafür sorgen, dass die Mitarbeiter sich an die Verordnung halten. Die Kunden stehen selbst für ihr Handeln gerade. Da auch ich mich an die vorhandenen Regeln halte, wären wir also alle auf der sicheren Seite. Sollte ich mich hier ebenfalls täuschen, bitte ich Sie wiederum mir den Gesetzestext zur Verfügung zu stellen, auf den Sie sich berufen und der besagt, dass Ladenbetreiber Bußgelder zahlen müssen, wenn in ihren Läden Menschen ohne Masken sind, die diese aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können.

Ich bitte Sie hiermit um Antwort und Aufklärung der Situation. Tatsächlich würde ich gerne weiterhin in der o. g. Filiale einkaufen und auch gerne ohne, dass ich als Straftäter behandelt werde und auch hoffentlich, ohne dass wir vorher über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sprechen müssen.

Dieses Schreiben geht parallel in Papierform nochmals raus, damit es auch ganz sicher ankommt. Weiterhin werde ich diesen Text auf meinen Kanälen in den sozialen Medien veröffentlichen, denn ich bin mir sicher, dass an dieser Aufklärung sehr viele Menschen Interesse haben. Ihre Antwort werde ich dann selbstverständlich ebenfalls veröffentlichen, was wohl auch in Ihrem Interesse sein dürfte. Klarheit und Transparenz hilft ja auf allen Seiten. Die Anwältegemeinschaft von www.klagepaten.eu, die sich speziell mit den Corona-Maßnahmen befasst, bekommt eine Kopie dieser Email. Auch sie werden wohl sehr interessiert an Ihrer Antwort sein.

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung in dieser Sache und bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Reiche #herzradikal


PS: Ähnliche Schreiben habe ich ebenfalls noch an Aldi-Nord und JET-Tankstellen geschickt, weil ich da auch ganz ähnliche Erfahrungen gemacht habe.

Foto: Canva
Text und Gestaltung: Anja Reiche